Ein Fertigliquid ist sofort gebrauchsfertig und darf mit Nikotin nur in Flaschen mit höchstens 10 ml verkauft werden. Ein Shortfill ist ein nikotinfreies, nicht ganz gefülltes Liquid in einer größeren Flasche, ein Longfill enthält dagegen nur Aroma, das Sie mit Base und gegebenenfalls Nikotin auffüllen. Reine Aromen sind Konzentrate zum Selbstmischen und nicht zum direkten Verdampfen gedacht.
🧪 Vier Begriffe aus dem Handel
Longfill, Shortfill und Fertigliquid sind Bezeichnungen aus dem Handel und keine Begriffe aus dem Gesetz. Das Tabakerzeugnisgesetz spricht von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern und unterscheidet vor allem danach, ob eine Flüssigkeit Nikotin enthält. Von dieser Frage hängen Flaschengröße, Nikotingrenze und Teile der Kennzeichnung ab. Die folgende Übersicht zeigt, was in der Flasche steckt und was Sie selbst ergänzen.
| Begriff | Inhalt ab Werk | Nikotin ab Werk | Was Sie ergänzen |
|---|---|---|---|
| Fertigliquid | Gebrauchsfertiges Liquid | Möglich, höchstens 20 mg/ml in max. 10 ml | Nichts |
| Shortfill | Fertiges, nikotinfreies Liquid, Flasche nicht voll | Nein | Optional Nikotin-Shot |
| Longfill | Aromakonzentrat in großer Flasche | Nein | Base und optional Nikotin-Shot |
| Aroma | Reines Konzentrat in kleiner Flasche | Nein | Base, Shots und eigene Mischflasche |
💧 Fertigliquid: gebrauchsfertig ab der ersten Füllung
Ein Fertigliquid können Sie direkt in den Tank Ihres Verdampfers füllen. Enthält es Nikotin, darf der Nachfüllbehälter nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz höchstens 10 ml fassen, und der Nikotingehalt darf 20 mg/ml nicht übersteigen. Dieselbe Vorschrift verlangt, dass die Flaschen kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und eine auslauffreie Nachfüllung ermöglichen. Auf der Packung steht außerdem der vorgeschriebene Warnhinweis zur abhängig machenden Wirkung von Nikotin. Nikotinfreie Fertigliquids gibt es ebenfalls, für sie gilt die 10-ml-Grenze nicht.
🍶 Shortfill: Platz für den Nikotin-Shot
Die 10-ml-Grenze gilt für nikotinhaltige Nachfüllbehälter. Nikotinfreie Liquids dürfen daher in größeren Flaschen angeboten werden, und genau darauf beruht das Shortfill-Prinzip. Die Flasche ist bewusst nicht vollständig gefüllt, damit Sie bei Bedarf einen Nikotin-Shot hinzugeben können. Ohne Shot ist ein Shortfill ein fertiges, nikotinfreies Liquid und kann so verwendet werden.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Stärke ergibt. In einer 60-ml-Flasche befinden sich 50 ml nikotinfreies Liquid, dazu geben Sie einen 10-ml-Shot mit 20 mg/ml. Die Flasche enthält dann 200 mg Nikotin in 60 ml, das entspricht rund 3,3 mg/ml. Mit zwei Shots auf 70 ml Gesamtmenge wären es entsprechend 400 mg in 70 ml, also rund 5,7 mg/ml, sofern die Flasche dafür Platz bietet.
🧴 Longfill: Aroma mit Raum zum Auffüllen
Ein Longfill enthält eine kleine Menge Aromakonzentrat in einer größeren Flasche. Sie füllen die Flasche mit Base und Nikotin-Shots bis zur angegebenen Gesamtmenge auf. Das Konzentrat selbst ist nicht zum Dampfen bestimmt, weil es unverdünnt viel zu stark wäre. Der Hersteller gibt auf dem Etikett an, bis zu welcher Menge aufgefüllt werden soll und ob eine Reifezeit empfohlen wird. Halten Sie sich an diese Angaben, denn das Mischverhältnis ist auf das jeweilige Aroma abgestimmt.
Gegenüber dem Shortfill haben Sie beim Longfill mehr Einfluss auf das Verhältnis von Propylenglykol und Glycerin, weil Sie die Base selbst wählen. Dafür erfordert er etwas mehr Sorgfalt beim Abmessen. Schütteln Sie die Flasche nach dem Auffüllen gut durch, damit sich Aroma, Base und Nikotin gleichmäßig verteilen. Eine Übersicht dieser Produktart finden Sie unter Longfills.
🌿 Aroma: Konzentrat für das Selbstmischen
Reine Aromen sind hochkonzentrierte Geschmacksträger in kleinen Flaschen. Sie werden in Prozent dosiert, und der Hersteller nennt die empfohlene Menge auf dem Etikett. Verwenden Sie nur Aromen, die ausdrücklich für E-Zigaretten vorgesehen sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass viele Aromastoffe nur für die Verwendung in Lebensmitteln bewertet wurden und nicht ausreichend auf ihre Wirkung beim Einatmen untersucht sind. Backaromen aus dem Supermarkt gehören deshalb nicht in ein Liquid.
Wer mit Aromen arbeitet, mischt sein Liquid vollständig selbst und trägt damit auch die Verantwortung für Dosierung und Hygiene. Sie benötigen dafür eine leere Mischflasche, Base, gegebenenfalls Nikotin-Shots und ein Messwerkzeug wie eine Einwegspritze. Achten Sie darauf, dass alle Behälter mit Inhalt und Nikotinstärke beschriftet sind, damit später keine Verwechslung entsteht. Bewahren Sie Konzentrate, Shots und fertige Mischungen außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Die Mischrechnung und weitere Hinweise zur Lagerung erläutern wir im Ratgeber zum Selbstmischen.
⚖️ Steuer und Recht: was dahintersteht
Seit dem 1. Juli 2022 erhebt der Zoll Tabaksteuer auf sogenannte Substitute für Tabakwaren. Das Tabaksteuergesetz erfasst damit Erzeugnisse, die zum Konsum eines mit einem Gerät erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind, ein Nikotingehalt ist dafür keine Voraussetzung. Die Steuer wird je Milliliter berechnet, laut Zoll gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Nach Auffassung der Zollverwaltung können auch Komponenten wie Basen steuerpflichtig sein, wenn sie zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden. Für die Jahre ab 2027 sieht das geänderte Tabaksteuergesetz höhere Stufen vor, die wir im Beitrag zur Rechtslage näher erläutern.
Die Grenzen von 10 ml und 20 mg/ml gehen auf die europäische Tabakprodukterichtlinie zurück, die häufig als TPD2 bezeichnet wird. Auf EU-Ebene läuft derzeit eine Überarbeitung, die oft TPD3 genannt wird. Ob und wie sich daraus Änderungen für Shortfills, Longfills oder Aromen ergeben, steht erst nach Verabschiedung und Umsetzung in deutsches Recht fest. Bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln.
❓ Häufige Fragen
Kann ich ein Shortfill ohne Nikotin-Shot dampfen?
Ja. Ein Shortfill ist bereits ein fertiges, nikotinfreies Liquid. Der freie Platz in der Flasche ist nur für einen optionalen Shot vorgesehen.
Warum darf ein Longfill nicht pur gedampft werden?
Ein Longfill enthält ein Aromakonzentrat, das erst mit Base auf die angegebene Gesamtmenge verdünnt wird. Unverdünnt ist es dafür nicht bestimmt.
Warum gibt es nikotinhaltige Liquids nur in 10-ml-Flaschen?
Nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Nachfüllbehälter für nikotinhaltige Liquids höchstens 10 ml fassen. Der Nikotingehalt ist auf 20 mg/ml begrenzt.
Sind nikotinfreie Liquids von der Tabaksteuer befreit?
Nein. Das Tabaksteuergesetz knüpft an die Eignung zum Verdampfen in einem Gerät an, nicht an den Nikotingehalt.
📚 Quellen
- § 14 Tabakerzeugnisgesetz – Beschaffenheit von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern
- § 1 Tabakerzeugnisgesetz – Begriffsbestimmungen
- § 27 Tabakerzeugnisverordnung – Warnhinweis
- § 1 Tabaksteuergesetz – Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- § 2 Tabaksteuergesetz – Steuertarif (gesetze-im-internet.de)
- Zoll: Höhe der Tabaksteuer
- CMS Hasche Sigle: Besteuerung von Liquids – Entwicklungen 2023
- BfR-Stellungnahme 043/2021: Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten
- Europäische Kommission: Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakvorschriften (22.05.2026)
Über diesen Ratgeber
Verfasst von der Dampferlounge Neumünster, Fachgeschäft für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör mit Onlinehandel. Stand: 27. Oktober 2026. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, ersetzen aber keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Der Onlineshop wird von prust.digital betreut. Wie sich die Tabaksteuer auf Liquids im Onlineshop auswirkt, erklärt prust.digital ausführlich.


