E-Zigaretten und Liquids dürfen in Deutschland nur an Erwachsene abgegeben werden, das gilt auch für nikotinfreie Produkte und den Versandhandel. Werbung ist in Hörfunk, Presse, Internet und im Außenbereich weitgehend verboten, und auf Liquids fällt Tabaksteuer an, die 2026 laut Zoll 0,32 Euro je Milliliter beträgt und ab 2027 schrittweise steigt. Eine neue EU-Tabakrichtlinie, oft TPD3 genannt, gilt erst nach ihrer Verabschiedung und Umsetzung.
🔞 Jugendschutz: Abgabe erst ab 18
§ 10 des Jugendschutzgesetzes verbietet es, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse an Kinder oder Jugendliche abzugeben. Absatz 4 erstreckt dieses Verbot ausdrücklich auf nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas sowie auf deren Behältnisse. Damit fallen auch nikotinfreie Liquids unter die Altersgrenze. Verkaufsstellen fragen deshalb im Zweifel nach einem Ausweis.
Für den Versandhandel enthält § 10 Absatz 3 eine eigene Regel. Die Produkte dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch auf diesem Weg an sie abgegeben werden. In der Praxis prüfen Onlinehändler das Alter deshalb bei der Bestellung und häufig auch bei der Zustellung. Wie das bei uns abläuft, lesen Sie auf der Seite zum Jugendschutz. Automaten in der Öffentlichkeit sind nur zulässig, wenn technisch oder durch Aufsicht sichergestellt ist, dass Minderjährige nichts entnehmen können.
📵 Werbeverbot nach dem Tabakerzeugnisgesetz
§ 19 des Tabakerzeugnisgesetzes verbietet Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter im Hörfunk, in der Presse und in Diensten der Informationsgesellschaft, also auch im Internet. Ausnahmen gelten im Wesentlichen für Fachpublikationen, die sich ausschließlich an den Handel richten. Nach § 1 des Gesetzes umfassen diese Begriffe auch nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. § 20a verbietet außerdem Außenwerbung, erlaubt aber Werbung an Außen- und Fensterflächen der Geschäftsräume des Fachhandels.
Für Sie als Kundin oder Kunde hat das eine praktische Folge. Fachhändler informieren sachlich über Technik, Sicherheit und Recht, sprechen aber keine Produktempfehlungen mit werblichem Charakter aus. Aus diesem Grund finden Sie in unseren Ratgebern keine Preise, Angebote oder Markenempfehlungen. Konkrete Fragen zu einzelnen Geräten beantworten wir gern im persönlichen Gespräch.
🧪 Anforderungen an Produkte
Nikotinhaltige Liquids dürfen höchstens 20 mg/ml Nikotin enthalten und nur in Nachfüllbehältern mit höchstens 10 ml verkauft werden. Für Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen gilt eine Grenze von 2 ml. Die Behälter müssen kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sein. Auf der Packung steht der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“, und ein Beipackzettel liegt bei. Diese Vorgaben gehen auf die geltende EU-Tabakprodukterichtlinie zurück, die oft als TPD2 bezeichnet wird.
Auf der Packung müssen außerdem die Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, der Nikotingehalt, eine Loskennzeichnung und ein Hinweis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen. Aufmachung und Etikett dürfen nicht den Eindruck erwecken, ein Erzeugnis sei weniger schädlich als andere oder habe gesundheitliche Vorteile. Ebenso sind Hinweise auf einen finanziellen Vorteil für Verbraucher auf der Packung unzulässig. Eine verständliche Zusammenfassung dieser Pflichten bieten Merkblätter der zuständigen Überwachungsbehörden.
💶 Tabaksteuer auf Liquids
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen sogenannte Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer. Das Tabaksteuergesetz erfasst damit Erzeugnisse, die zum Konsum eines mit einem Gerät erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind, unabhängig vom Nikotingehalt. Die Steuer wird je Milliliter berechnet und ist im Verkaufspreis enthalten. Die folgende Tabelle zeigt die Sätze laut Zoll und laut aktueller Gesetzesfassung.
| Zeitraum | Steuersatz je ml | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 | 0,16 Euro | Zoll |
| 2024 | 0,20 Euro | Zoll |
| 2025 | 0,26 Euro | Zoll |
| 2026 | 0,32 Euro | Zoll |
| 2027 | 0,38 Euro | § 2 TabStG, Fassung Oktober 2026 |
| 2028 | 0,40 Euro | § 2 TabStG, Fassung Oktober 2026 |
| 2029 | 0,42 Euro | § 2 TabStG, Fassung Oktober 2026 |
| ab 2030 | 0,44 Euro | § 2 TabStG, Fassung Oktober 2026 |
Die Stufen ab 2027 stammen aus einem Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, das im Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 309) verkündet wurde. Nach Medienberichten enthält das Gesetz einen Fehler beim Datum des Inkrafttretens, sodass die aktuelle Gesetzesfassung für die restlichen Wochen des Jahres 2026 keinen eigenen Satz für Liquids nennt. Laut diesen Berichten wendet das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin 0,32 Euro je Milliliter an und hat eine Berichtigung eingeleitet. Wir orientieren uns an dieser Verwaltungspraxis und aktualisieren den Beitrag, sobald eine Korrektur vorliegt.
♻️ Rücknahme ausgedienter Geräte
E-Zigaretten sind Elektrogeräte und gehören nicht in den Hausmüll. Nach § 17 Absatz 1a des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Händler, die E-Zigaretten im Sortiment führen, ausgediente Geräte unentgeltlich zurücknehmen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2026, auch im Versandhandel, und darf nicht an einen Neukauf geknüpft werden. Akkus und Batterien geben Sie getrennt davon im Handel oder an kommunalen Sammelstellen ab.
🇪🇺 Ausblick: TPD3
Die EU-Kommission hat im Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie und der Tabakwerberichtlinie gestartet, sie lief bis zum 14. August 2026. Welche Regeln eine überarbeitete Richtlinie für E-Zigaretten und Liquids enthalten wird, steht noch nicht fest. Neue Vorgaben gelten in Deutschland erst nach Verabschiedung auf EU-Ebene und Umsetzung in deutsches Recht. Bis dahin bleiben die hier beschriebenen Regeln maßgebend, und wir nennen bewusst keine Termine, die noch nicht beschlossen sind.
❓ Häufige Fragen
Darf ich mit 17 nikotinfreie E-Zigaretten kaufen?
Nein. § 10 Absatz 4 Jugendschutzgesetz erstreckt das Abgabeverbot ausdrücklich auf nikotinfreie E-Zigaretten und deren Behältnisse.
Wie hoch ist die Tabaksteuer auf Liquids 2026?
Laut Zoll beträgt sie seit dem 1. Januar 2026 0,32 Euro je Milliliter. Für 2027 sieht das geänderte Tabaksteuergesetz 0,38 Euro je Milliliter vor.
Gilt die TPD3 schon?
Nein. Neue EU-Vorgaben gelten erst nach Verabschiedung und Umsetzung in deutsches Recht. Ein Termin steht noch nicht fest.
Warum empfehlen Fachhändler online keine Produkte?
§ 19 Tabakerzeugnisgesetz verbietet Werbung für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter im Internet. Fachhändler informieren daher sachlich und ohne werbliche Empfehlungen.
📚 Quellen
- § 10 Jugendschutzgesetz – Rauchen und nikotinhaltige Produkte
- § 19 Tabakerzeugnisgesetz – Werbeverbote
- § 1 Tabakerzeugnisgesetz – Begriffsbestimmungen
- § 20a Tabakerzeugnisgesetz – Verbot der Außenwerbung
- § 14 Tabakerzeugnisgesetz – Beschaffenheit von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern
- § 27 Tabakerzeugnisverordnung – Warnhinweis
- Landkreis Zwickau: Merkblatt E-Zigaretten und Nachfüllbehälter
- § 1 Tabaksteuergesetz – Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- Zoll: Höhe der Tabaksteuer
- § 2 Tabaksteuergesetz – Steuertarif (gesetze-im-internet.de)
- buzer.de: § 2 TabStG mit Änderungshistorie
- ad-hoc-news: Formfehler im Tabaksteuergesetz (Oktober 2026)
- § 17 ElektroG – Rücknahmepflicht der Vertreiber
- IHK Karlsruhe: Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- Europäische Kommission: Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakvorschriften (22.05.2026)
Über diesen Ratgeber
Verfasst von der Dampferlounge Neumünster, Fachgeschäft für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör mit Onlinehandel. Stand: 27. Oktober 2026. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, ersetzen aber keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
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