Liquid-Verpackung mit Warnhinweis, Lupe auf Füllmenge und Grundpreis, daneben ein Taschenrechner

Grundpreis, Füllmenge und Kennzeichnung bei Liquids verstehen

Liquids tragen neben dem Gesamtpreis einen Grundpreis, der nach der Preisangabenverordnung je Liter angegeben wird. Nikotinhaltige Liquids dürfen nur in Nachfüllbehältern mit höchstens 10 ml und mit höchstens 20 mg/ml Nikotin verkauft werden. Auf der Packung finden Sie einen gesetzlich festgelegten Warnhinweis, im Inneren einen Beipackzettel und je nach Nikotinanteil das Gefahrenpiktogramm GHS07 oder GHS06.

💶 Grundpreis: warum je Liter

Nach § 4 der Preisangabenverordnung muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden. Als Mengeneinheit legt § 5 für flüssige Waren 1 Liter fest. Ausgenommen sind nur Waren mit einem Nennvolumen von weniger als 10 ml. Eine Flasche mit genau 10 ml fällt nicht unter diese Ausnahme und bekommt deshalb ebenfalls einen Literpreis.

Der Grundpreis dient dem Vergleich unterschiedlicher Füllmengen. Bei kleinen Flaschen wirkt er auf den ersten Blick hoch, weil er auf eine Menge hochgerechnet wird, die Sie nie in einer einzelnen Flasche kaufen. Sie berechnen ihn, indem Sie den Gesamtpreis durch die Füllmenge in Millilitern teilen und mit 1.000 multiplizieren. Maßstab ist die angegebene Füllmenge, bei einem Shortfill also die enthaltene Liquidmenge und nicht das Fassungsvermögen der Flasche.

Füllmenge Rechenweg Grundpreis je Liter
10 ml Gesamtpreis ÷ 10 × 1.000 das 100-Fache des Flaschenpreises
50 ml Gesamtpreis ÷ 50 × 1.000 das 20-Fache des Flaschenpreises
100 ml Gesamtpreis ÷ 100 × 1.000 das 10-Fache des Flaschenpreises

🧴 Füllmengen und die 10-ml-Grenze

§ 14 des Tabakerzeugnisgesetzes begrenzt Nachfüllbehälter für nikotinhaltige Liquids auf ein Volumen von höchstens 10 ml. Für elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen gilt eine Grenze von 2 ml, und der Nikotingehalt der Flüssigkeit darf 20 mg/ml nicht überschreiten. Nikotinfreie Liquids sind von der Volumengrenze nicht erfasst und werden deshalb auch in größeren Flaschen angeboten, etwa als Shortfill. Einen Überblick über die Varianten finden Sie unter Liquids und nikotinfreie Liquids.

Dieselbe Vorschrift verlangt, dass Flaschen kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind. Außerdem müssen sie eine auslauffreie Nachfüllung ermöglichen. Ein europäischer Durchführungsbeschluss beschreibt dafür zwei Lösungen: eine fest angebrachte Tropfspitze mit mindestens 9 mm Länge oder ein Andocksystem. Lesen Sie vor dem ersten Öffnen die Hinweise auf Kappe und Etikett, denn kindersichere Verschlüsse unterscheiden sich in der Handhabung.

Auch Nikotin-Shots zum Aufmischen von Shortfills und Longfills sind nikotinhaltige Nachfüllbehälter. Für sie gelten deshalb dieselben Grenzen von höchstens 10 ml und höchstens 20 mg/ml. Sie tragen denselben Warnhinweis, haben einen Beipackzettel und sind mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet. Wer mehrere Shots in eine große Flasche gibt, mischt sich die Nikotinstärke selbst und sollte die fertige Flasche entsprechend beschriften.

⚠️ Der Warnhinweis auf der Packung

Nikotinhaltige Liquids tragen nach § 27 der Tabakerzeugnisverordnung einen festen Text: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ Der Hinweis steht auf den beiden größten Flächen der Packung und der Außenverpackung und nimmt dort jeweils 30 Prozent ein. Daneben nennt die Packung die Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, den Nikotingehalt, eine Loskennzeichnung und den Hinweis, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf. Werbende Aussagen zu gesundheitlichen Vorteilen sind auf der Packung nicht erlaubt.

📄 Was im Beipackzettel steht

Jeder Packung eines nikotinhaltigen Liquids liegt eine Gebrauchsinformation in deutscher Sprache bei. Sie enthält Hinweise zu Gebrauch und Aufbewahrung, Gegenanzeigen und Warnungen für besonders gefährdete Personengruppen. Außerdem steht darin, dass das Produkt für Nichtraucher nicht empfohlen wird und die Abgabe an Minderjährige verboten ist. Der Beipackzettel beschreibt mögliche gesundheitliche Auswirkungen, die abhängig machende Wirkung und toxikologische Daten. Hersteller oder Importeur sind mit Anschrift und elektronischer Kontaktmöglichkeit angegeben, sodass Sie bei Rückfragen einen Ansprechpartner haben.

🔎 Etikett lesen: eine kurze Prüfliste

Mit wenigen Blicken können Sie die wichtigsten Angaben auf einer Liquidflasche selbst prüfen. Die folgende Liste ordnet die Angaben in einer sinnvollen Reihenfolge. Sie ersetzt nicht den Beipackzettel, hilft aber beim schnellen Vergleich. Fehlen bei einem nikotinhaltigen Liquid Warnhinweis oder Beipackzettel, sollten Sie das Produkt nicht verwenden.

  • Nikotingehalt in mg/ml und Füllmenge in ml
  • Warnhinweis zur abhängig machenden Wirkung von Nikotin
  • Gefahrenpiktogramm mit Signalwort und Gefahrenhinweis
  • Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge
  • Loskennzeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers
  • Kindersicherer Verschluss und unbeschädigtes Originalitätssiegel

☠️ GHS-Piktogramme: GHS07 und GHS06

Neben dem Tabakrecht gilt für Liquids das europäische Chemikalienrecht mit der CLP-Verordnung. Wie ein Liquid gekennzeichnet wird, hängt vom Nikotinanteil in Gewichtsprozent ab. Dieser Wert ist nicht mit der Angabe in mg/ml identisch, weil ein Milliliter Liquid mehr als ein Gramm wiegen kann. Maßgebend für Sie ist deshalb das Symbol, das tatsächlich auf dem Etikett abgedruckt ist.

Nikotinanteil (Gewicht) Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis
unter 0,25 % keines wegen Nikotin – –
0,25 % bis unter 1,67 % GHS07 (Ausrufezeichen) Achtung H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
1,67 % bis unter 10 % GHS06 (Totenkopf) Gefahr H301: Giftig bei Verschlucken

Das Ausrufezeichen GHS07 steht unter anderem für akute Toxizität der Kategorie 4, der Totenkopf GHS06 für akute Toxizität der Kategorien 1 bis 3. Beide Symbole bedeuten, dass das Verschlucken gesundheitliche Folgen haben kann, beim Totenkopf sind sie schwerwiegender. Für Sie heißt das in der Praxis: Liquids immer verschlossen, beschriftet und für Kinder unerreichbar aufbewahren. Weitere Hinweise zum Schutz von Kindern und Jugendlichen finden Sie auf unserer Seite zum Jugendschutz.

❓ Häufige Fragen

Warum ist der Literpreis bei 10-ml-Flaschen so hoch?

Der Grundpreis rechnet den Flaschenpreis auf einen Liter hoch. Bei 10 ml entspricht er dem 100-Fachen des Flaschenpreises und dient nur dem Vergleich.

Was bedeutet der Totenkopf auf meinem Liquid?

Das Piktogramm GHS06 kennzeichnet akute Toxizität. Bei Liquids zeigt es einen höheren Nikotinanteil an, das Signalwort lautet „Gefahr“.

Warum gibt es nikotinfreie Liquids in großen Flaschen?

Die 10-ml-Grenze des Tabakerzeugnisgesetzes gilt nur für nikotinhaltige Nachfüllbehälter. Nikotinfreie Liquids dürfen daher in größeren Flaschen angeboten werden.

Sollte ich den Beipackzettel aufbewahren?

Ja, das ist sinnvoll. Er enthält Hinweise zu Gebrauch, Aufbewahrung und Risiken sowie die Kontaktdaten des Herstellers.

📚 Quellen

Über diesen Ratgeber

Verfasst von der Dampferlounge Neumünster, Fachgeschäft für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör mit Onlinehandel. Stand: 27. Oktober 2026. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert und mit Quellen belegt, ersetzen aber keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Der Onlineshop wird von prust.digital betreut. Fehlende Grundpreise gehören zu den häufigsten Abmahnfallen im Onlineshop.

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